Parkgebühren im Schlesischen Park:

- Mo.–Fr.: 2,5 zł je angefangene Stunde;
- Wochenende (Sa., So.) und Feiertage: 4 zł je angefangene Stunde;

- Fahrzeuge mit einem Gewicht von >7,5 t: pauschal 20 zł unabhängig von der Parkdauer.

Die ersten 15 Minuten des Parkens sind kostenfrei.

Menschen mit Behinderung, die einen entsprechenden Behindertenparkausweis besitzen: kostenfreie Ausfahrt. Die kostenfreie Ausfahrt gilt nicht im Falle eines ungültigen, verlorenen oder beschädigten, nicht mehr lesbaren Parkscheins.

Die Einfahrt zu der und Ausfahrt aus der Parkzone erfolgt ausschließlich über die selbe Gebührenentnahmestelle.

Der Parkschein ist ungültig, wenn er an einer anderen Gebührenentnahmestelle gezogen worden ist als derjenigen, an der die Parkzone verlassen wird. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 zł erhoben.

Im Falle eines verloren gegangenen oder beschädigten, nicht mehr lesbaren Parkscheins wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 zł erhoben.

 

ZUM HERUNTERLADEN

Hausordnung des WPKiW-Parkplatzes (Schlesischer Park)

Beschluss des Parkvorstandes

 

Für den Autoverkehr freigegebene Bereiche im Schlesischen Park (zum Vergrößern Karte anklicken)

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